Veranstaltung am 31.07.2019, 13:00 – 14:15 Uhr, Erich-Mühsam-Str. 2, in der Begegnungsstätte der GWB Elstertal, Vortrag von Sozialberaterin Frau Jung zum Thema: Änderungen im Sozialrecht- und Arbeitsrecht
Nach der Begrüßung der
Besucher ging Frau Jung zunächst auf die Beratungssituation und das ThINKA-Projekt
allgemein ein, gab kurze Infos zu den Beratungszeiten und zu weiteren Angeboten
des Projekts.
Der Vortrag und die
Informationen zu den Änderungen im Sozialrecht bezogen sich zuerst auf das Kindergeld. Seit 01.07.2019 erhöht sich das Kindergeld um 10,00 € beim
ersten und zweiten Kind, und ab dem dritten Kind um jeweils 25,00 €. Allerdings
bleibt es eine Verrechnungsgröße beim Jobcenter bezüglich der Anrechnung auf
die ALGII – Leistungen. Ebenfalls wurde der Unterhaltsvorschuss ab 01. Juli erhöht. Er wird ebenfalls mit den
Leistungen des Jobcenters verrechnet. Weitere Informationen bezogen sich auf
das Bildungs- u. Teilhabepaket.
Der Schulbedarf erhöht sich ab August auf 150,00 € (100,- im 1.Hj, 50,00
€ für das 2.Hj.). Ebenfalls ein wichtiger Hinweis: Neueinschulungen sind
unbedingt beim Jobcenter anzumelden. Die Ausgaben für Schulbücher gehören jedoch nicht zum Schulbedarf, sondern sollten gesondert
beim JC beantragt werden, sie gelten als Mehrbedarf
(Urteil BSG). Anträge zur Kostenübernahme für die Schülerbeförderung können demnächst beim Schulverwaltungsamt gestellt
werden. Zunächst mit einem formlosen Schreiben, da noch keine Formulare dafür
vorhanden sind.
Von den Besuchern kam
auch die Frage nach Unterstützung für möglichen Nachhilfeunterricht. Auch das ist Bestandteil des Bildungs- und
Teilhabepakets. Ganz unabhängig von
einer evtl. Versetzungsgefahr ist dies jetzt auch möglich, um ganz normale
Verbesserungen der schulischen Leistungen zu erreichen. Weitere Beantragungsmöglichkeiten
gibt es auch für erhöhte Gebühren bsp. bei
Sportvereinen, in denen die Kinder angemeldet sind. Der Anteil wurde im
BuTp von 10,00 auf 15,00 € pro Monat erhöht.
Weitere Informationen bezogen
sich auf das Einrichten eines P-Kontos für einen möglichen Pfändungsschutz. Der
Betrag, der nicht gepfändet werden darf, hat sich auf rund 1.178,- € für
alleinstehende Personen erhöht. Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto
kann jederzeit bei Banken und Sparkassen auf Antrag erfolgen. Zu möglichen
Problemen bei Erbschaften kamen
ebenfalls Fragen von Besuchern aus dem ALGII Leistungsbezug. Bei nachgewiesenen Pflegeleistungen kann ein
Freibetrag bis 15.000,00 € bestehen.
Die Beantragung eines
Vorschusses beim JC bsp. für dringend zu zahlende Reparaturleistungen ist bis
zu einer Höhe von 295,00 € möglich. Die Auszahlung
erfolgt jedoch nicht mehr im JC, sondern an den Kassen bestimmter Supermärkte (z.B. Rewe). Erforderlich
ist dafür eine entsprechende Bestätigung vom JC.
Erhöht worden ist der Kinderzuschlag, für
Anspruchsberechtigte mit einem Job oder auch in der Arbeitslosigkeit, deren
Einkommen knapp an der Hartz IV-Grenze liegt. Dies muss immer individuell ausgerechnet
werden. Eine Bewilligung erfolgt jeweils für ½ Jahr. Danach ist eine
Neubeantragung notwendig.
Neugeregelt sind die Rahmenfristen für den Anspruch auf
ALG I. Deshalb sollte man auch kurzfristige
AV immer annehmen, um in einer Frist von 3 Jahren (vorher 2 Jahre) 12
Monate Beschäftigung zu „sammeln“, um dann wieder für ½ Jahr ALG 1 beantragen zu können.
Das Teilzeit- und
Befristungsgesetz ist arbeitsrechtlich neu geregelt. Nach 6 monatiger
Beschäftigung ist auf Antrag ein Wechsel
in Teilzeit (für maximal 5 Jahre) möglich, mit einem Rechtsanspruch auf
Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung!