Pflegekurs zum Nachbarschaftshelfer


Der Kurs richtet sich an Interessenten der Nachbarschaftshilfe, die im Rahmen von Entlastungsleistungen (§ 45b -Entlastungsbetrag – SGB XI) bei Bedürftigen Hilfe und Unterstützung erbringen möchten.
Den Teilnehmenden soll ein Überblickswissen zu möglichen gesundheitlichen Einschränkungen und Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen vermittelt werden. Mögliche Themenbereiche sind – Symptomatik Verlauf und Therapie, z. B. bei kognitiven, physischen und psychischen Erkrankungen – Umgang mit diesen pflegebedürftigen Menschen – Situationsbewältigung für Nachbarschaftshelfer und Nachbarschaftshelferinnen – Alltagsbewältigungsstrategien für die Pflegebedürftige bzw. den Pflegebedürftigen.

Voraussetzungen für die Registrierung als Nachbarschaftshelfer/
Nachbarschaftshelfer

  • Die Nachbarschaftshelferin/ der Nachbarschaftshelfer:
    – ist volljährig
    – hat einen von den Pflegekassen anerkannten Nachbarschaftshilfe Kurs absolviert
    – lebt nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuenden  Person
    – ist nicht als Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI bei der zu betreuenden Person tätig
    – ist nicht mit der zu betreuenden Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert
    – ist nicht gleichzeitig Betreuerin/Betreuer oder Bevollmächtigte /Bevollmächtigter der zu betreuenden Person
    – aktualisiert ihr/sein Wissen und ihre/seine Kenntnisse regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) durch Teilnahme an einem von den Pflegekassen anerkannten Pflegekurs
    – betreut/entlastet maximal 40 Stunden pro Kalendermonat
    – hat sich angemessen gegen Schäden versichert, die sie/er anderen im Rahmen der Tätigkeit zufügen kann
    – Die pauschale Vergütung darf nicht mehr als 10 Euro pro Stunde betragen.

Sie sind interessiert? Kontaktieren Sie uns!

Alexander LiebchenE-Mail: liebchen@otegau.de
Telefon:0365 737 40 62
Fax:0365 737 40 20

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