„Allge­mein­verfügung der Stadt Gera zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen“

„Allge­mein­verfügung der Stadt Gera zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen“

Ab Montag, den 19. Oktober, gilt eine neue „Allge­mein­verfügung der Stadt Gera zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen“. Diese regelt Verhaltens­weisen zum Schutz der Bevölkerung entsprechend der aktuellen Lage. Dabei behalten bundes- und thüringenweite Regelungen ihre Geltung.

Die wichtigsten Regelungen ab Montag betreffen zwei große Themenfelder:

  1. mehr Schutz durch Mund-Nasen-Bedeckungen durchgängig in allen öffentlich zugänglichen Räumen und in Räumen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgängig eingehalten werden kann:
  • beim Betreten und Aufenthalt in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, z.B. Behörden
  • in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (außer am Tisch),
  • in überdachten Einkaufszentren (z.B. Gera Arcaden)
  • in Taxen und bei privaten Beförderungsleistungen
  • in Arzt- und Therapiepraxen, medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern
  • an Orten, wo Speisen und Getränke ausgegeben werden

Für das Personal dieser Einrichtungen gelten grundsätzlich die Infektions­schut­z­­konzepte des Arbeitgebers und die entsprechenden Arbeitsschutz­standards. Wenn in diesen Konzepten keine Regelungen enthalten sind, die z.B. bei einer Nichteinhaltung des Mindestabstands greifen und auch keine anderen technischen Schutzmaßnahmen wirken, hat auch das Personal die MNB zu tragen. Die Verantwortung darüber trägt die jeweilige verantwortliche Person für die Einrichtung (z.B. Behördenleiter, Gaststätten­leiter, Leiter der Therapiepraxis etc.)

  1. weniger Personen bei privaten Zusammenkünften, das heißt:
  • private oder nicht-öffentliche Veranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage…) dürfen stattfinden
    • in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen
    • unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen als Teilnehmenden;
    • diese privaten und nicht-öffentlichen Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 16 Personen sind beim Gesundheitsamt zwei Tage vorher anzuzeigen – das heißt, das Amt ist in Kenntnis zu setzen, die Veranstaltung muss keine ausdrückliche Genehmigung erhalten;
  • Diese Regelungen gelten nicht für Feiern in der eigenen Wohnung und für Versammlungen, religiöse, parteipolitische, amtliche kommunale und betriebliche Veranstaltungen – für diese Veranstaltungen gilt die Zweite Thüringer Infektionsschutz-Grundverordnung mit ihren grundlegenden Infektionsschutzregeln für ganz Thüringen.

„Die Lage ist ernst. Unsere Zahlen steigen. Wir wollen – und wir müssen laut Infektions­­schutzgesetz – mit Maßnahmen reagieren. Wir wissen, dass zahlreiche Infektionen in Gera durch Kontakte im Privaten entstanden. Also setzen wir unter anderem im Privaten an. Das ist nicht einfach, aber nur so können wir Menschen, Wirtschaft und öffentliches Leben schützen. Wir arbeiten an einer verbesserten Situation, die weitergehende Einschnitte möglichst nicht erfordert,“ so Oberbürgermeister Julian Vonarb. Gera müsse vor allem wieder unter den kritischen Grenzwert von 35 Infektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gelangen. „Die Grenzwerte sind deshalb so kritisch, weil Experten sich sicher sind, spätestens ab Inzidenz 50 die Ausbreitung des Virus nicht mehr unter Kontrolle zu behalten.“ Unter anderem sei die Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten nicht mehr möglich, so Vonarb.

Der Oberbürgermeister appelliert auch im Namen von Krisenstabschef und Bürgermeister Kurt Dannenberg sowie von Sozialdezernentin Sandra Wanzar: „Bitte helfen Sie alle mit, die weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu vermeiden. Je besser wir alle uns und andere schützen, umso mehr Wirtschaft, Kultur und andere Lebensbereiche können wir aufrechterhalten. Die Kette ist: mehr Schutz, mehr Leben, mehr Wirtschaft“, so Vonarb weiter. Er weist erneut auch auf die AHA-Regelung des Bundes hin (AHA = Abstand-Hygiene-Alltagsmaske). Der Bund habe die drei Buchstaben erweitert auf „AHACL“ – wobei C für die Corona-App und das L für Lüften steht. Gerade das Lüften sei von Experten immer wieder empfohlen, um Übertragungen der Erreger vermeiden zu können. „Lüften Sie, denken Sie an den Schutz für Sie und andere“, so OB Vonarb.

Zum Rummel auf dem Hofwiesenparkplatz ab morgen ergänzt Julian Vonarb: Der Rummel sei nur inklusive eines umfangreichen Hygieneschutzkonzeptes geöffnet und sollte vor allem den  Kindern in den Ferien zugutekommen. Werden allerdings die Hygieneregeln nicht eingehalten, droht die Schließung.