Positiv auf Corona: Was zu beachten ist

Gesundheitsamt der Stadt hat wichtige Informationen für Betroffene und Angehörige zusammengestellt

Gera. Auf Grund der Vielzahl an neuen Fällen stoßen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes an ihre Grenzen, teilt die Stadtverwaltung mit. Trotz personeller Verstärkung sei es derzeit nicht immer möglich, alle betroffenen Personen sofort anzurufen, sobald ein positives Testergebnis beim Gesundheitsamt vorliegt. „Wir bitten alle betroffenen Personen um Geduld und Nachsicht“, so die Leiterin des Amtes für Gesundheit und Versorgung, Monika Jorzik.

Das Gesundheitsamt hat deshalb Verhaltenshinweise für alle zusammengestellt, die von einem positiven Testergebnis erfahren.

Es gelten folgende Hinweise:

  1. Isolieren Sie sich selbst. Bleiben Sie zu Hause. Das Gesundheitsamt wird mit Ihnen in den kommenden Tagen die Dauer der Quarantäne telefonisch besprechen und auch schriftlich mitteilen.
  2. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Die schriftliche Mitteilung wird nachgereicht.
  3. Für die in Ihrem Haushalt lebenden Familienmitglieder wir auch Quarantäne angeordnet. Die Familienangehörigen könnten sich angesteckt haben. Die Zeit zwischen einer Ansteckung und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt circa fünf bis sechs Tage. Oft treten folgende Symptome der Erkrankung auf: Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmacksinns, Atemnot. Aber auch über andere Symptome wie Durchfall oder Kopfschmerzen wurde bereits berichtet. Deshalb sollen Sie und alle Familienmitglieder ihre Gesundheit beobachten. Die im Haushalt lebenden Familienmitglieder sind Kontaktpersonen.
  4. Ein Test auf Covid-19 kann für Kontaktpersonen die Sicherheit bringen, ob zu dem Zeitpunkt der Testung eine Ansteckung erfolgt ist. Der Test ist freiwillig und wir für Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt veranlasst, aber frühestens ab Tag fünf bis sieben des letzten Kontakts zur infizierten Person. Die Quarantänezeit wird bei einem negativen Testergebnis nicht verkürzt. Positiv getestete Personen werden nicht wiederholt getestet.
  5. Hauptübertragungsweg sind Tröpfchen oder Aerosole in der Luft. Deshalb werden vom Gesundheitsamt die Kontaktpersonen ermittelt, die in der ansteckungsverdächtigen Zeit (ab zwei Tage vor Beginn der Symptome oder bei Personen ohne Symptome ab zwei Tage vor Testtermin und nur in dieser Zeit:
  • direkten Kontakt zur infizierten Person hatten, vor allem Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts-Kontakt, z.B. während eines Gesprächs oder
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten, insbesondere zu Sekreten der oberen Luftwege, wie Küssen, Anhusten, Anniesen oder
  • Personen, die sich über eine längere Zeit gemeinsam in einem schlecht gelüfteten Raum ungeschützt aufgehalten oder
  • Personen, die sich in relativ beengter Raumsituation mit infizierten Personen (z.B. Kitagruppe) aufgehalten hatten.

Informieren Sie Ihre Kontaktpersonen. Empfehlen Sie diesen, sich auch zu isolieren, ihre Kontakte zu reduzieren und sich gesundheitlich zu beobachten. Für diese Kontaktpersonen wird das Gesundheitsamt auch schriftlich Quarantäne anordnen, wenn es erforderlich ist. Die Kontaktpersonen werden durch das Gesundheitsamt angerufen, wenn Sie uns diese Personen benannt haben.

    6. Personen, die nur einen Kontakt zu einer Kontaktperson und zu keiner infizierten Person hatten, müssen nicht in Quarantäne.

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