Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021

Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021

Bund und Länder weisen darauf hin, dass die britischen Gesundheitsbehörden und die überwiegende Zahl der Forscher sehr alarmiert seien, “weil epidemiologische Erkenntnisse darauf hindeuteten, dass die dort aufgetretene Mutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist, als das uns bisher bekannte Virus”, heißt es im Beschluss. Man sei sich daher einig, dass in Deutschland jetzt zwingend ein vorsorgendes Handeln erforderlich sei, sagte die Kanzlerin.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs fassten bei ihren vorgezogenen Beratungen daher folgende Beschlüsse:

Kontaktbeschränkungen gelten weiter

Die bisherigen Maßnahmen von Bund und Ländern gelten zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 fort. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeiten.

Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte zudem “möglichst konstant und möglichst klein gehalten” werden. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

“Wir erweitern die Pflicht zum Tragen von Masken”

Zusätzlich wurde vereinbart, dass künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt. Das sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2. Generell empfehlen Bund und Länder das Tragen medizinischer Masken auch bei engeren oder längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen.

Homeoffice ermöglichen

Um Kontakte im öffentlichen Personenverkehr zu reduzieren, müssen Unternehmen ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus weitgehend ermöglichen. Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, soll Homeoffice angeboten werden. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung erlassen. Diese solle mindestens bis zum 15. März gelten

Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sollen die Unternehmen den Beschäftigten medizinische Masken zur Verfügung zu stellen.

Schulen bis Mitte Februar geschlossen

Über das Thema Schule sei lange gerungen worden, und alle seien sich bewusst, dass dies “unglaubliche Einschränkungen” seien, sagte Merkel zu den Beschlüssen im Bereich Schule und Kinderbetreuungseinrichtungen. Aber es gebe ernsthafte Hinweise, dass die mutierte Form des Virus sich stärker bei Kindern und Jugendlichen verbreite. “Diese Hinweise müssen wir ernst nehmen”, erklärte Merkel.

Deshalb sei eine Verlängerung des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis 14. Februar notwendig sowie eine restriktive Umsetzung, sagte Merkel. Danach bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen und die Präsenzpflicht ausgesetzt. Weiterhin wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten, für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten werde analog verfahren.

Schutz in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für Behinderte

Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind, gilt für das Personal und Besuchende eine Verpflichtung zu Schnelltests. Ähnliches gilt auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Gesundheitsämter stärken

Die Länder werden die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter verstärken, damit eine flächendeckende Kontaktnachverfolgung wieder möglich ist, bis die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen wieder erreicht ist.

Der Bund unterstützt die Länder dabei mit bei der bundesweiten Erfassung und Nachverfolgung von Infektionsketten. “Wichtig ist doch, dass wir schnell auf die 50 kommen, damit wir dann über Öffnungen reden können”, sagte Merkel.

Überbrückungshilfen III weiter verbessern

Der Bund wird die Zugangsvoraussetzungen vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Die Insolvenzantragspflicht wird für betroffene Unternehmen bis Ende April ausgesetzt.

Einheitliches europäisches Vorgehen nötig

Die Kanzlerin betonte, sie werde sich dafür einsetzen, dass auch die Nachbarländer Deutschlands ähnlich agierten. Deutschland hätte in der Pandemiebekämpfung keinen Erfolg, wenn die Nachbarländer “nicht synchron” arbeiteten. Sollte es kein einheitliches Vorgehen geben, müssten Vorkehrungen getroffen werden, so Merkel. Am Donnerstag kommen die EU-Staats- und Regierungschefs zusammen, um über das weitere Vorgehen in der Pandemie zu beraten.

Beschluss als PDF anzeigen