Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten nach §16d Zweites Sozialgesetzbuch – SGB II

Die OTEGAU ist Träger von Arbeitsgelegenheiten (Maßnahmen nach § 16d Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Bezieher von Arbeitslosengeld II) aus dem Betreuungsbereich des Jobcenters Gera, die keine Arbeit oder Ausbildung finden können. Seit 10/2004 hält die OTEGAU hierfür unterschiedliche niedrigschwellige Beschäftigungsangebote vor, die projekt- und teilnehmerabhängig durch Betreuungs- und Bildungsleistungen ergänzt werden können. Arbeitsgelegenheiten zielen auf eine zukünftige oder auch direkte Eingliederung in den regulären Arbeits- bzw. Ausbildungsstellenmarkt ab, indem wichtige berufliche Schlüsselqualifikationen vermittelt werden und die Teilnehmenden sich an einen auf Erwerbstätigkeit ausgerichteten Tagesablauf gewöhnen sowie die Klärung drängender persönlicher Problemlagen angehen.

Die im Rahmen solcher Maßnahmen ausführbaren Tätigkeiten haben spezielle Kriterien zu erfüllen.

So müssen sie:

  • im öffentlichen Interesse liegen (das Arbeitsergebnis kommt der Allgemeinheit zugute) und weiterhin
  • zusätzlich (es werden keine eigenen Pflichtaufgaben und solche Dritter berührt);
  • wettbewerbsneutral (es dürfen keine gewerblichen Tätigkeiten ausgeführt werden, die die Vergabe von Aufträgen an Unternehmen einschränken oder verhindern) und
  • arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein.

Auftraggeber und Partner bei der Durchführung von Arbeitsgelegenheiten ist überwiegend die Stadt Gera. Aber auch Sportvereine und andere als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen werden von der OTEGAU bei der Konzipierung, Beantragung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen unterstützt.

Was müssen Teilnehmende über Arbeitsgelegenheiten wissen?

  • Arbeitsgelegenheiten sind befristete Beschäftigungsangebote; die Teilnahme ist in der Regel auf einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten begrenzt.
  • Arbeitsgelegenheiten sind stets nachrangig gegenüber der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung.
  • Der Einsatz findet in den Bereichen der OTEGAU oder bei externen Stellen statt. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 30 Wochenstunden und richtet sich nach einem Einsatzplan. Die Arbeitsbedingungen entsprechen denen in einem regulären Beschäftigungsverhältnis.
  • Zusätzlich zum Arbeitslosengeld II wird eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Job“) gezahlt.
  • Es wird kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts begründet. Es gelten die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz (ausgenommen der Regelungen über das Urlaubsentgelt).
  • Ergänzend zur Arbeitsgelegenheit können betriebliche Praktika, Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen vereinbart werden.
  • Die OTEGAU gewährt in Problemsituationen eigene sozialpädagogische und auch psychologische Unterstützung oder kann kompetente externe Hilfen vermitteln.

Welche Einsatzbereiche können wir anbieten?

  • Arbeiten im „Grünbereich“ zur Pflege von Park- und Grünanlagen in der Stadt Gera und den Ortsteilen, im Tierpark, im Dahliengarten und Botanischen Garten; weiterhin Arbeiten an Wanderwegen, Spielanlagen und Friedhöfen, bei Sportvereinen und Kirchgemeinden;
  • Arbeiten im sozialen/schulischen Bereich zur Besucherbetreuung in ausgewählten Einrichtungen (Tierpark, Tierheim, Schullandheim u. a.) sowie zur Unterstützung spezieller Projekte (z. B. Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Bürger der Stadt Gera, Außerunterrichtliche Angebote an Geraer Schulen);
  • Arbeiten zur Unterstützung kultureller und sportlicher Angebote (Museen der Stadt Gera, Höhler Biennale, Sportvereine).

Weiterhin bieten wir Arbeitsgelegenheiten zur sozialen Integration, beruflichen Orientierung und Qualifizierung spezieller Problemgruppen. Hierfür stehen folgende Qualifizierungs- und Beschäftigungsbereiche einschließlich der sozialen Begleitstrukturen bereit:

  • Tischlerei/Holzwerkstatt mit Kreativbereich Holz,
  • Metall- und Recyclingwerkstatt
  • Näh-/Textilwerkstatt mit Kreativbereich
  • Medienwerkstatt
  • Kaufmännisches Trainingszentrum
  • PC-Werkstatt
  • Küche/Gastronomie
  • Hauswirtschaft
  • Lager/Logistik
  • Handel/Verkauf

Sie sind Bezieher von Arbeitslosengeld II und an einer Arbeitsgelegenheit interessiert? Kontaktieren Sie Ihren Arbeitsvermittler/Fallmanager des Jobcenters Gera, der Ihren persönlichen Status prüft und gegebenenfalls eine Zuweisung vornimmt!

Sie vertreten einen gemeinnützigen Verein mit Sitz in der Stadt Gera, Sie möchten dort Arbeiten außerhalb der satzungsgemäßen Zielstellungen durchführen und Einsatzstelle für eine oder mehrere Arbeitsgelegenheit(en) nach den erläuterten Kriterien werden?

Kontaktieren Sie uns!

OTEGAU GmbH
Lusaner Straße 7, 07549 Gera
E-Mail: weichert@otegau.de oder controlling@otegau.de
Tel.: 0365 73740 14 oder 0365 73740 15